{"id":86953,"date":"2024-05-06T16:52:55","date_gmt":"2024-05-06T14:52:55","guid":{"rendered":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/?p=86953"},"modified":"2025-03-28T12:51:25","modified_gmt":"2025-03-28T11:51:25","slug":"klimaschutzvertraege-news-gastbeitrag-der-kanzlei-ritter-gent-collegen-15-jahre-vertrag-mit-dem-staat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/klimaschutzvertraege-news-gastbeitrag-der-kanzlei-ritter-gent-collegen-15-jahre-vertrag-mit-dem-staat\/","title":{"rendered":"Klimaschutzvertr\u00e4ge &#8211; News: <br> Gastbeitrag der Kanzlei RITTER GENT COLLEGEN &#8211; 15 Jahre Vertrag mit dem Staat"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Klimaschutzvertr\u00e4ge &#8211; 15 Jahre Vertrag mit dem Staat: Was muss aus rechtlicher Sicht beachtet werden?<br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\"><a href=\"https:\/\/www.klimaschutzvertraege.info\/startseite\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Klimaschutzvertr\u00e4ge<\/a> bieten energieintensiver Industrie einen wirksamen Absicherungsmechanismus w\u00e4hrend der Transformation der eigenen Produktionsverfahren in Richtung Klimaneutralit\u00e4t. Das F\u00f6rderprogramm basiert auf einer vertraglichen Einigung zwischen dem antragstellenden Unternehmen sowie dem Staat. Zur Antragstellung sind die \u00f6konomischen Berechnungsfaktoren bzw. vorgegebenen Berechnungsformeln eines Klimaschutzvertrages zu beachten. Dazu definiert der einzureichende Vertrag die rechtlichen Rahmenbedingungen w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit von 15 Jahren.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Zur Aufkl\u00e4rung der rechtlichen Hintergr\u00fcnde eines Klimaschutzvertrages sowie weiteren juristischen Fragestellungen freuen wir uns einen Gastbeitrag unseres Kooperationspartners <a href=\"https:\/\/ritter-gent.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">RITTER GENT COLLEGEN &#8211; Rechtsanw\u00e4lte<\/a> mit Ihnen teilen zu d\u00fcrfen. <\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p><strong><span style=\"font-size: 12pt; color: #b01419;\">R\u00fcckblick:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Mithilfe des neuen F\u00f6rdermechanismus <a href=\"https:\/\/www.klimaschutzvertraege.info\/startseite\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Klimaschutzvertr\u00e4ge<\/a> etabliert das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz (<a href=\"https:\/\/www.bmwk.de\/Navigation\/DE\/Home\/home.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BMWK<\/a>) erstmalig eine innovative CAPEX- und OPEX-F\u00f6rderung zur risikominimierten Errichtung von klimafreundlichen Produktionsanlagen energieintensiver Industrie. Klimaschutzvertr\u00e4ge setzen einen Anreiz, ben\u00f6tigte Technologien und Infrastrukturen schon heute zu entwickeln, indem entstehende Mehrkosten des Betriebes einer klimafreundlichen Produktionsanlage \u00fcber 15 Jahre ausgeglichen werden. Zur Antragsstellungen haben teilnehmende Unternehmen ein Bieterverfahren unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu durchlaufen. Weitere Informationen zu den Hintergr\u00fcnden der <a href=\"https:\/\/www.klimaschutzvertraege.info\/startseite\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Klimaschutzvertr\u00e4ge<\/a> finden Sie in unserem letzten Beitrag: &#8222;<a href=\"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/klimaschutzvertraege-erstes-gebotsverfahren-gestartet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Klimaschutzvertr\u00e4ge \u2013 Erstes Gebotsverfahren gestartet<\/a>&#8222;.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<h2><span style=\"color: #b01419;\">Gastbeitrag<\/span> der Kanzlei RITTER GENT COLLEGEN<\/h2>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Welche rechtlichen Pflichten geht der Antragsteller mit der Abgabe eines Gebots auf den 1. F\u00f6rderaufruf zum Gebotsverfahren Klimaschutzvertr\u00e4ge ein?<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Der Antragsteller muss dem eigentlichen F\u00f6rderantrag verschiedene Anlagen beif\u00fcgen. Hierzu geh\u00f6rt auch der vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllte und bereits unterzeichnete Klimaschutzvertrag (KSV) &#8211; Gleichzeitig erkl\u00e4rt der Antragssteller, dass er sich an das im Antrag enthaltene Angebot auf den Abschluss des ausgef\u00fcllten KSV f\u00fcr 6 Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist gebunden h\u00e4lt. Der Antragssteller kann das einmal abgegebene Angebot also nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist zur\u00fccknehmen. Anschlie\u00dfend ist er f\u00fcr 6 Monate an sein Angebot gebunden. Erteilt die Bewilligungsbeh\u00f6rde dem Antragssteller in dieser Zeit den Zuschlag und nimmt damit das Angebot des Antragsstellers an, kommt der KSV ohne weiteres Zutun des Antragsstellers zu Stande. Damit greifen auch alle dort formulierten Verpflichtungen automatisch. Dazu geh\u00f6ren auf Basis des Muster-KSV grunds\u00e4tzlich:<\/span><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">Vorhabenbeginn sp\u00e4testens 36 Monate nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">Umsetzung des Vorhabens wie in den Antragsunterlagen beschrieben,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">relative Treibhausgasemissionsminderung gg\u00fc. dem Referenzsystem von mind. 60 % ab dem 3. vollst\u00e4ndigen Kalenderjahr w\u00e4hrend der Laufzeit des KSV und von mind. 90 % ab Beginn des letzten Kalenderjahres (letzte 12 Monate),<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">ab dem 6. vollst\u00e4ndigen Kalenderjahr darf die geplante relative Treibhausgasemissionsminderung aus dem 5. vollst\u00e4ndigen Kalenderjahr nicht mehr unterschritten werden,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">Reduzierung der Produktion in vom Zuwendungsempf\u00e4nger betriebenen konventionellen Referenzanlagen w\u00e4hrend der Laufzeit des KSV um mind. 90 % der Produktionskapazit\u00e4t der gef\u00f6rderten Anlage,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">Betrieb der gef\u00f6rderten Anlage w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit (d.h. die gef\u00f6rderte Anlage darf w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit grunds\u00e4tzlich nicht bzw. nur im Einzelfall auf begr\u00fcndeten Antrag und mit Zustimmung der Bewilligungsbeh\u00f6rde stillgelegt werden),<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">\u00dcberschussauszahlungen an den Staat bei negativer Differenz zwischen Basis-Vertragspreis und CO<sub>2<\/sub>-Preis,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">Erf\u00fcllung von Mitteilungs-, Nachweis- und Mitwirkungspflichten,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">u.a.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Auch die weiteren mit dem Antrag einzureichenden Anlagen enthalten rechtlich langfristig wirkende Verpflichtungen: So sind beispielsweise Nachweise \u00fcber eine Sicherheit f\u00fcr m\u00f6gliche Zahlungsverpflichtungen aus dem KSV (Bankgarantien oder Bankb\u00fcrgschaften) und eine Betriebsvereinbarung oder gleichwertige Erkl\u00e4rung zur Besch\u00e4ftigungssicherung beizuf\u00fcgen (nicht abschlie\u00dfend).<\/span><\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Welche Konsequenzen hat der Antragsteller bei Vertragsbruch bzw. Abweichung zu erwarten?<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Abweichungen von den mit der Antragsstellung und Zuschlagserteilung im KSV festgelegten Vertragsbedingungen sind w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit grunds\u00e4tzlich nicht bzw. nur in Ausnahmef\u00e4llen f\u00fcr im KSV ausdr\u00fccklich benannte Punkte und auch dann nur in sehr engen Grenzen zul\u00e4ssig. In den meisten F\u00e4llen setzt eine Abweichung, wenn sie sanktionslos bleiben soll, neben einem fristgerechten Antrag des Zuwendungsempf\u00e4ngers hierauf und einer ausdr\u00fccklichen Zustimmung der Bewilligungsbeh\u00f6rde (und ggf. weiterer Gremien) v.a. voraus, dass die Abweichung sich entweder klimapositiv auswirkt oder vom Zuwendungsempf\u00e4nger weder zu vermeiden noch zu vertreten ist (beispielsweise bei h\u00f6herer Gewalt). Die m\u00f6glichen Anwendungsf\u00e4lle sind also beschr\u00e4nkt. Denkbar ist ein Fall h\u00f6herer Gewalt beispielsweise, wenn notwendige Infrastruktur trotz entsprechender Bem\u00fchungen des Antragsstellers nicht rechtzeitig zur Verf\u00fcgung steht.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Wird ohne die erforderliche Zustimmung vom KSV abgewichen oder werden vertraglich geschuldete Nachweis- oder Mitwirkungspflichten (insbesondere zu den o.g. Punkten) w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit trotz Abmahnung nicht erf\u00fcllt, drohen abh\u00e4ngig von der Art und H\u00e4ufigkeit des Versto\u00dfes teils empfindliche Sanktionen wie beispielsweise (je nach Schwere des Versto\u00dfes auch kumulativ):<\/span><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">Aussetzung der Zuwendungen (in einem Kalenderjahr oder f\u00fcr die Restlaufzeit des Vertrages)<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">Aufhebung des Zuwendungsbescheides (je nach Versto\u00df auch mit Wirkung f\u00fcr die Vergangenheit),<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">K\u00fcndigung des KSV,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">Vertragsstrafe (in der Regel 0,1 % der max. Gesamtf\u00f6rdersumme pro Pflichtverletzung, ggf. h\u00f6her),<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">R\u00fcckforderung\/-erstattung erhaltener Zuwendungen zzgl. Verzugszinsen (ab Gew\u00e4hrung),<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">Ver\u00f6ffentlichung von Fehlverhalten,<\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 12pt;\">u.a.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Im schlimmsten Fall, wenn der Zuwendungsempf\u00e4nger den KSV beispielsweise &#8211; ohne einen entsprechend begr\u00fcndeten Antrag bei der Bewilligungsbeh\u00f6rde zu stellen \u2013 \u201eschlicht\u201c nicht erf\u00fcllt, droht ihm insbesondere die K\u00fcndigung des KSV und die Aufhebung des Zuwendungsbescheides f\u00fcr die Vergangenheit. Dies h\u00e4tte zum einen zur Folge, dass die bereits gew\u00e4hrte F\u00f6rderung zzgl. j\u00e4hrlicher Zinsen in H\u00f6he von 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zur\u00fcckzuzahlen w\u00e4re. Dar\u00fcber hinaus fielen aber auch Vertragsstrafen an (begrenzt lediglich auf die im Zuwendungsbescheid bewilligte maximale F\u00f6rdersumme). Sollte ein dar\u00fcber hinaus gehender Schaden entstanden sein, sind auch Schadensersatzanspr\u00fcche denkbar (des Staates, nicht ber\u00fccksichtigter Konkurrenten im Gebotsverfahren u.a.).<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Wohlgemerkt: Zu einer Zahlungsverpflichtung des Zuwendungsempf\u00e4ngers kann es im Rahmen der sog. \u201e\u00dcberschusszahlungen\u201c auch ohne jeden Pflichtversto\u00df kommen, wenn das transformative Verfahren preissetzend wird, also auch wenn alles l\u00e4uft wie geplant. Dabei k\u00f6nnen die an den Staat zu leistenden \u00dcberschusszahlungen ausdr\u00fccklich auch die bis dahin erhaltenen F\u00f6rdersummen \u00fcberschreiten. Immerhin sieht der Muster-KSV aber nun die M\u00f6glichkeit vor, die Zahlungsverpflichtung (nach einer gewissen Zeit) auf Antrag aussetzen zu lassen. Ganz entgehen kann man der Zahlungsverpflichtung aber auch dann nicht. Bis zu 4 Jahre m\u00fcssen \u00dcberschusszahlungen auch bei entsprechender Antragsstellung bezahlt werden.<\/span><\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Welche Risiken lassen sich auf Dritte abw\u00e4lzen bzw. sich mit Dritten teilen?<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Ganz grunds\u00e4tzlich sollte man bei dem Abschluss von Vertr\u00e4gen, die das Vorhaben betreffen, auch immer die geplante Beihilfe aus den KSV im Blick behalten. Z.B. sollte man Dienstleister und Werkunternehmer bei der Beauftragung verpflichten, die vom KSV vorgegebenen Fristen (mit ausreichend Puffer!) einzuhalten und die Produkte bzw. Dienstleistungen \u201eKSV-konform\u201c zu liefern. Das betrifft u.a. die Vorgabe aus der F\u00f6rderrichtlinie KSV, dass mindestens die besten verf\u00fcgbaren Techniken im Sinne der Richtlinie 2010\/75\/EU17 (\u201eBVT\u201c) einzusetzen sind und bei denen sichergestellt ist, dass die Emissionswerte des Vorhabens nicht \u00fcber Werten liegen, die aus dem Einsatz der BVT in dem Vorhaben resultieren w\u00fcrden (nicht abschlie\u00dfend). Dabei sollte die Einhaltung der Anforderungen des KSV sowohl als Vertragsziel festgehalten werden (beispielsweise in der Pr\u00e4ambel) und der Dienstleister\/Werkunternehmer konkret zur Einhaltung verpflichtet werden. Zus\u00e4tzlich kann versucht werden, eine \u2013 idealerweise verschuldensunabh\u00e4ngige \u2013 Vertragsstrafe zu vereinbaren, um das Risiko aus den KSV abzupuffern.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Aber Achtung: Vor Antragsstellung darf keine nicht mehr aufl\u00f6sbare Verpflichtung eingegangen werden. Nach der F\u00f6rderrichtlinie w\u00fcrde dies bereits als Vorhabenbeginn gewertet, der zum Ausschluss vom Gebotsverfahren f\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Zus\u00e4tzlich kann es sein, dass ein einzelnes Unternehmen die Grundvoraussetzungen zur Teilnahme am Gebotsverfahren nicht erf\u00fcllt, beispielsweise weil das Vorhaben eine Mindestgr\u00f6\u00dfe der absoluten durchschnittlichen j\u00e4hrlichen Treibhausgasemissionen im Referenzsystem <\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 12pt;\">von durchschnittlich 10 kt CO<sub>2<\/sub>-\u00c4quivalente pro Kalenderjahr nicht erreicht. Dann ist es unter weiteren Voraussetzungen (u.a. technologischer Verbund der Herstellungsprozesse des\/der f\u00f6rderf\u00e4higen Produkte) zul\u00e4ssig, die Anforderungen im Konsortium zu erf\u00fcllen und ein gemeinsames Gebot (\u00fcber einen Konsortialf\u00fchrer) abzugeben. Das kann ein erheblicher Vorteil sein, weil einzelne Unternehmen bzw. kleinere Anlagen sonst von dem F\u00f6rderinstrument der Klimaschutzvertr\u00e4ge ausgeschlossen w\u00e4ren.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Es ist jedoch Vorsicht bei der Wahl seiner Mitstreiter geboten bzw. sollte einige Sorgfalt auf die Vereinbarung der Regelungen im Innenverh\u00e4ltnis unter den Konsortialmitgliedern verwandt werden. Denn anders als man es m\u00f6glicherweise zun\u00e4chst vermuten mag, f\u00fchrt die Bildung eines Konsortiums grunds\u00e4tzlich nur zu der oben beschriebenen Aufgabenteilung, nicht aber in jedem Fall zu einer Risikominderung. Die Mitglieder eines Konsortiums \u00fcbernehmen vielmehr gesamtschuldnerisch die Haftung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der mit dem KSV vereinbarten Pflichten \u2013 f\u00fcr die gesamten 15 Jahre der Vertragslaufzeit (zzgl. der Zeit bis zum Vorhabenbeginn)! Das gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr m\u00f6gliche Vertragsverletzungen eines Mitglieds. D.h. die Bewilligungsbeh\u00f6rde kann die Erf\u00fcllung von jedem Einzelnen (in vollem Umfang \/ voller H\u00f6he) verlangen. Der in Anspruch Genommene muss dieser Verpflichtung zun\u00e4chst nachkommen und<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 12pt;\">kann anschlie\u00dfend nur versuchen, sich die jeweiligen Kosten anteilig (auf Basis der Regelung im Innenverh\u00e4ltnis) erstatten zu lassen.<\/span><\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Was bedeutet der Begriff Mustervertrag? Welche Vertragsbestandteile k\u00f6nnen individuell gestaltet werden und gibt es schon Empfehlungen?<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Die Bewilligungsbeh\u00f6rde hat vier Muster des Klimaschutzvertrages (ein Zuwendungsempf\u00e4nger \/ Konsortium, mit \/ ohne konventionelle Referenzanlage) ver\u00f6ffentlicht. Um Muster handelt es sich insoweit als der Antragsteller das jeweils passende Muster vollst\u00e4ndig auszuf\u00fcllen und zusammen mit dem Antrag einzureichen hat. <\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 12pt;\">Anpassungen des Muster-KSV sind grunds\u00e4tzlich nur in den von der Bewilligungsbeh\u00f6rde im Muster-KSV entsprechend gekennzeichneten Eingabefeldern zul\u00e4ssig (also beispielsweise zur Angabe der Unternehmens- und Antragsdaten, Bezeichnung des Vorhabens und Referenzsystems und zum Gebotspreis). Die Bewilligungsbeh\u00f6rde kann zudem im Fall der Zuschlagserteilung an den gekennzeichneten Stellen Erg\u00e4nzungen vornehmen (Datum Erlass etc.).<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Aus Gr\u00fcnden der Wettbewerbsgleichheit sind im \u00dcbrigen Abweichungen vom Muster-KSV grunds\u00e4tzlich nicht vorgesehen, sondern k\u00f6nnen im Einzelfall nur zugelassen werden, \u201esoweit Besonderheiten des Zuwendungsempf\u00e4ngers dies zwingend erfordern.\u201c<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Welche F\u00e4lle und Passagen hiervon erfasst sind, erl\u00e4utert das BMWK bislang nicht. Die Formulierung in der F\u00f6rderrichtlinie legt jedoch nahe, dass eine weitreichende \u00dcberarbeitung des Muster-KSV grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich sein wird. Es werden lediglich einzelne Teile des Vertrages individuell angepasst werden k\u00f6nnen, wo dies beispielsweise wegen der Besonderheiten des Vorhabens oder technischer Rahmenbedingungen zwingend geboten ist.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt; color: #b01419;\"><strong>RITTER GENT COLLEGEN Praxistipp:<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Es wird die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, der Bewilligungsbeh\u00f6rde bis zum 13. Juni 2024 das vorl\u00e4ufig ausgef\u00fcllte und gegebenenfalls \u201eangepasste\u201c Muster des KSV zur unverbindlichen Pr\u00fcfung zuzusenden (Achtung: ohne Basis-Vertragspreis!). Die Bewilligungsbeh\u00f6rde w\u00fcrde dem Antragsteller dann sp\u00e4testens eine Woche vor dem Ende der materiellen Ausschlussfrist ihre Einsch\u00e4tzung zu den vorgeschlagenen Anpassungen mitteilen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Hier sollte aber konkret das Szenario mitgedacht werden, dass das Gebot mit den Anpassungen am Muster-KSV nicht zugelassen wird. F\u00fcr diesen Fall muss sich der Antragssteller bereits jetzt \u00fcberlegen, wie es dann weitergeht. Denn er muss dann kurzfristig \u2013 ggf. eine Woche vor Ende der Einreichungsfrist \u2013 in der Lage sein, entscheiden zu k\u00f6nnen, ob die Ablehnung der Anpassung dazu f\u00fchrt, dass kein Angebot abgegeben werden soll oder ob es technisch umsetzbar ist und sich aus unternehmerischer Sicht lohnt, ein Gebot ohne die Anpassungen abzugeben.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\">Bei rechtlichen Fragen steht Ihnen unsere Kooperationspartnerin und Verfasserin dieses Gastbeitrages Rechtsanw\u00e4ltin <a href=\"https:\/\/ritter-gent.de\/yvonne-hanke\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Yvonne Hanke &#8211; RITTER GENT COLLEGEN<\/a> zur Verf\u00fcgung. <\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p class=\"reader-text-block__heading2\"><span style=\"font-size: 12pt;\"><strong>Bei weiteren <span style=\"color: #b01419;\">Fragen<\/span> stehen wir <span style=\"color: #b01419;\">Ihnen<\/span> gerne direkt zur Verf\u00fcgung. <\/strong><a href=\"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/kontakt\/\"><strong>Sprechen Sie uns gerne an.<\/strong><\/a><\/span><\/p>\n<p>GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> ist seit 2007 der erfahrene Lotse f\u00fcr die Wirtschaft auf dem Weg zur CO\u2082-Neutralit\u00e4t. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> geh\u00f6rt eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese ber\u00e4t und unterst\u00fctzt GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> teilweise bis zur vollst\u00e4ndigen eigenverantwortlichen \u00dcbernahme relevanter Prozesse.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Klimaschutzvertr\u00e4ge &#8211; 15 Jahre Vertrag mit dem Staat: Was muss aus rechtlicher Sicht beachtet werden? Klimaschutzvertr\u00e4ge bieten energieintensiver Industrie einen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[832,180,178],"tags":[185,732,741,760,761,801,802,803,804,805],"class_list":["post-86953","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-transformationsbegleitung","category-news","category-archiv","tag-industrie","tag-bmwk","tag-bundesfoerderung","tag-klimaschutzvertraege","tag-foerdermittel","tag-energieintensiv","tag-foerderung","tag-rechtlichen-hintergruende","tag-juristischen-fragestellungen","tag-ritter-gent-collegen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/86953","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=86953"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/86953\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=86953"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=86953"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=86953"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}