{"id":88748,"date":"2025-12-19T18:19:23","date_gmt":"2025-12-19T17:19:23","guid":{"rendered":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/?p=88748"},"modified":"2025-12-19T18:19:23","modified_gmt":"2025-12-19T17:19:23","slug":"cbam-neue-regularien-der-definitiven-phase-und-verschaerfung-der-cbam-kosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/cbam-neue-regularien-der-definitiven-phase-und-verschaerfung-der-cbam-kosten\/","title":{"rendered":"CBAM &#8211; Neue Regularien der definitiven Phase und Versch\u00e4rfung der CBAM-Kosten"},"content":{"rendered":"<h1 style=\"text-align: justify;\">CBAM ab 2026: \u00dcberblick \u00fcber neue Regularien der definitiven Phase und Versch\u00e4rfung der CBAM-Kosten<\/h1>\n<hr \/>\n<h4><span style=\"color: #b11116;\"><strong>In K\u00fcrze:\u00a0<\/strong><\/span><\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Mit Beginn der definitiven CBAM-Phase ab 2026 wird der CO\u2082-Grenzausgleich erstmals kostenwirksam. Importeure ben\u00f6tigen den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders, unterliegen einer j\u00e4hrlichen CBAM-Berichtspflicht und m\u00fcssen CBAM-Zertifikate auf Basis der EUA-Preise erwerben. Die Europ\u00e4ische Kommission hat nun zentrale Elemente der Kostenberechnung konkretisiert. Darunter produktspezifische CBAM-Benchmarks je Produktionsroute und Land, l\u00e4nderspezifische Standard-Emissionswerte mit stufenweisem j\u00e4hrlichem Aufschlag (Mark-up) sowie die detaillierten Anforderungen an die Verifizierung herstellerspezifischer Emissionsdaten.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Die vorl\u00e4ufigen Ver\u00f6ffentlichungen zeigen, dass der R\u00fcckgriff auf Standardwerte in vielen F\u00e4llen zu deutlich h\u00f6heren CBAM-Kosten f\u00fchrt und die Nutzung verifizierter realer Emissionswerte zum zentralen Hebel der Kostensenkung werden kann. Gleichzeitig zeichnet sich eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nachgelagerte, stahl- und aluminiumintensive Produkte ab. F\u00fcr Importeure und ihre Lieferanten besteht damit bereits jetzt konkreter Handlungsbedarf zur Vorbereitung auf die definitive Phase.<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<h2 style=\"text-align: justify;\">\u00dcberblick: Was sich ab der definitiven CBAM-Phase 2026 \u00e4ndert<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Mit dem \u00dcbergang des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) von der \u00dcbergangsphase in die definitive Phase zum 1. Januar 2026 \u00e4ndert sich der Charakter des CO2-Grenzausgleichs. W\u00e4hrend bislang ausschlie\u00dflich Berichtspflichten bestanden, wird CBAM ab 2026 zu einem unmittelbar kostenwirksamen Regulierungsinstrument.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Ab dem 01.01.2026 d\u00fcrfen CBAM-Waren zudem nur noch von Unternehmen eingef\u00fchrt werden, die den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders besitzen. Ohne diesen Status gilt ein Importverbot f\u00fcr Importmengen \u00fcber 50 Tonnen pro Jahr. F\u00fcr die in einem Berichtsjahr importierten Waren m\u00fcssen CBAM-Zertifikate als finanzieller Ausgleich f\u00fcr die eingebetteten CO\u2082-Emissionen erworben werden. Der Erwerb dieser Zertifikate f\u00fcr das Jahr 2026 wird erstmals ab dem 1. Februar 2027 m\u00f6glich sein. Die Preisermittlung erfolgt r\u00fcckwirkend auf Basis der Marktpreise f\u00fcr europ\u00e4ische Emissionsberechtigungen (EUA): F\u00fcr Importe im Jahr 2026 ist der mittlere Quartalspreis zum Zeitpunkt des Imports ma\u00dfgeblich, ab 2027 der mittlere Wochenpreis vor dem jeweiligen Importdatum. Ab 2027 m\u00fcssen zudem quartalsweise 50% der importierten Emissionen in Form von CBAM-Zertifikaten im Zertifikatskonto vorgehalten werden, f\u00fcr 2026 gilt diese Regelung noch nicht.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Mit Beginn der definitiven Phase \u00e4ndert sich auch der Turnus der CBAM-Berichterstattung. W\u00e4hrend in der \u00dcbergangsphase viertelj\u00e4hrliche CBAM-Berichte einzureichen waren, erfolgt die Berichterstattung ab 2026 j\u00e4hrlich. Der Jahresbericht umfasst s\u00e4mtliche im jeweiligen Berichtsjahr importierten CBAM-Waren und bildet die ma\u00dfgebliche Grundlage f\u00fcr die Ermittlung der abzugebenden CBAM-Zertifikate. Der CBAM-Bericht wird erstmalig im September 2027 f\u00fcr das Importjahr 2026 einzureichen sein. Damit wird die Emissionsberichterstattung im CBAM-Bericht verbindlich. Importeure k\u00f6nnen entweder herstellerspezifische Emissionswerte verwenden, sofern diese von unabh\u00e4ngigen zugelassenen Gutachter Organisationen verifiziert worden sind oder uneingeschr\u00e4nkt auf von der EU festgelegte Standard-Emissionswerte zur\u00fcckgreifen, was jedoch zu deutlich h\u00f6heren CBAM-Kosten f\u00fchren kann.<\/span><\/p>\n<h3>Was nun durch die EU-Kommission konkretisiert wurde<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">In dieser Woche hat die Europ\u00e4ische Kommission mehrere vorl\u00e4ufige Durchf\u00fchrungs- und delegierte Rechtsakte sowie Begleitdokumente ver\u00f6ffentlicht, die zentrale bislang offene Punkte pr\u00e4zisieren. Konkretisiert wurden insbesondere die Systematik der CBAM-Benchmarks je Produktionsroute, die l\u00e4nderspezifischen Standard-Emissionswerte nach Zolltarifnummern sowie die detaillierten Anforderungen an die Verifizierung herstellerspezifischer Emissionsdaten und die Anforderungen an die Akkreditierung potentieller Gutachter zur Verifizierung. Damit liegt erstmals ein konsistenter und belastbarer Rahmen vor, anhand dessen Importeure ihre CBAM-Kosten ab 2026 realistisch absch\u00e4tzen und strategische Entscheidungen vorbereiten k\u00f6nnen.<\/span><\/p>\n<h3>CBAM-Benchmarks und ihre Ableitung aus dem EU-ETS<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Die vorl\u00e4ufigen Ver\u00f6ffentlichungen best\u00e4tigen, dass sich die CBAM-Benchmarks aus den Benchmarks des europ\u00e4ischen Emissionshandels f\u00fcr die vierte Handelsperiode (2026\u20132030) ableiten. Diese ETS-Benchmarks werden auf einzelne Waren \u00fcbertragen, indem die Emissionswerte der relevanten Produktionsschritte kombiniert werden. <\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Da viele Waren \u00fcber unterschiedliche Prozessketten hergestellt werden k\u00f6nnen, existieren mehrere Benchmarks pro Zolltarifnummer. Entscheidend ist daher nicht nur das Produkt selbst, sondern auch die Produktionsroute. Wird ein herstellerspezifischer Emissionswert verwendet, ist die Produktionsroute neben den eigentlichen Emissionsdaten zu verifizieren. F\u00fcr die Berichterstattung und die daraus folgenden CBAM-Kosten im Falle von Standardwerten, wurde pro Land und Zolltarifnummer eine Standard-Produktionsroute definiert.<\/span><\/p>\n<h3>L\u00e4nderspezifische Standard-Emissionswerte und ihre Kostenwirkung<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Unabh\u00e4ngig von der Nutzung herstellerspezifischer Daten k\u00f6nnen Importeure auf Standard-Emissionswerte zur\u00fcckgreifen, die von der EU je Zolltarifnummer und Herkunftsland vorl\u00e4ufig festgelegt worden sind. Diese Standardwerte sind bewusst konservativ ausgestaltet, um eine\u00a0 Untersch\u00e4tzung eingebetteter Emissionen zu vermeiden. So sind auf die Standard-Emissionswerte f\u00fcr das Jahr 2026 10%, f\u00fcr 2027 20% und 2028 30% Aufschlag (mark-up) f\u00fcr Eisen-, Stahl- und Aluminiumprodukte festgelegt worden.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Die nun vorliegenden vorl\u00e4ufigen Tabellen lassen vermuten, dass diese Standard-Emissionswerte in vielen F\u00e4llen deutlich \u00fcber den realen Emissionswerten der Hersteller liegen k\u00f6nnten. In bestimmten L\u00e4ndern und Sektoren ergeben sich besonders hohe Emissionswerte. Der R\u00fcckgriff auf Standardwerte ist zwar administrativ einfacher, kann jedoch zu deutlich h\u00f6heren CBAM-Kosten f\u00fchren. Wir empfehlen entsprechend, im Vorfeld zu pr\u00fcfen, ob durch eine Anwendung von herstellerspezifischen Emissionswerten die realen CBAM-Kosten soweit zu senken sind, dass sich der aufwendige Verifizierungsprozess lohnt. Gerne unterst\u00fctzt Sie GALLEHR+PARTNER\u00ae bei dieser Absch\u00e4tzung.<\/span><\/p>\n<h3>Verifizierung herstellerspezifischer Emissionswerte<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Die Nutzung herstellerspezifischer Emissionswerte setzt zwingend eine formalisierte Verifizierung voraus. Diese darf ausschlie\u00dflich durch Gutachter erfolgen, die speziell f\u00fcr CBAM Verifizierung akkreditiert sind. Ziel der Verifizierung ist eine sogenannte reasonable assurance, also die hinreichende Sicherheit, dass der Emissionsbericht frei von wesentlichen Fehlangaben und materiellen Nichtkonformit\u00e4ten ist.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Die Verifizierung folgt einem risikobasierten Ansatz. Im ersten Jahr der Anwendung ist ein physischer Vor-Ort-Besuch in der Produktionsanlage des Herstellers verpflichtend. In sp\u00e4teren Jahren k\u00f6nnen virtuelle Audits oder Ausnahmen zugelassen werden, jedoch nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei gleichbleibenden Produktionsprozessen, ausreichender Datenqualit\u00e4t und niedrigem Gesamtrisiko. Das Ergebnis ist ein standardisierter Verifizierungsbericht, der die Grundlage f\u00fcr die Anerkennung der Herstellerwerte im CBAM-Bericht des Importeurs bildet.<\/span><\/p>\n<h3><span style=\"font-size: 12pt;\">Erweiterung um weitere CBAM pflichtige Produkte<\/span><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Die Europ\u00e4ische Kommission beabsichtigt zudem, den Anwendungsbereich der CBAM auf nachgelagerte, stahl- und aluminiumintensive Produkte auszuweiten, um Risiken der sogenannten downstream carbon leakage zu adressieren. Hintergrund ist die Beobachtung, dass durch die bisherige Fokussierung auf Grundstoffe ein Anreiz entstehen kann, emissionsintensive Vorprodukte zwar CBAM-pflichtig zu importieren, die Weiterverarbeitung jedoch in Drittstaaten zu verlagern und anschlie\u00dfend komplexere End- oder Zwischenprodukte in die EU einzuf\u00fchren. Die geplante Erweiterung soll daher Produkte erfassen, bei denen Stahl oder Aluminium einen wesentlichen Kosten- und Emissionsanteil ausmachen, etwa bestimmte Maschinen, Bauteile oder Halbzeuge. Ziel ist es, die Wettbewerbsbedingungen entlang der Wertsch\u00f6pfungskette konsistenter zu gestalten, Umgehungsanreize zu reduzieren und die Klimaschutzwirkung der CBAM auch in nachgelagerten Produktionsstufen sicherzustellen.<\/span><\/p>\n<h2>Fazit: Was kommt auf Importeure und Lieferanten 2026 zu?<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Mit den vorl\u00e4ufigen Ver\u00f6ffentlichungen der Europ\u00e4ischen Kommission ist die CBAM f\u00fcr die definitive Phase ab 2026 in wesentlichen Punkten konkretisiert worden. F\u00fcr Importeure wird deutlich, dass die Wahl zwischen Standard- und Herstellerwerten sowie die Frage der Verifizierung ma\u00dfgeblich \u00fcber die H\u00f6he der k\u00fcnftigen CBAM-Kosten entscheidet.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Unternehmen sollten daher fr\u00fchzeitig analysieren, bei welchen Produkten und Lieferanten die Differenz zwischen Standard-Emissionswerten und realistischen Herstellerwerten besonders gro\u00df ist und wo sich der Aufwand einer Verifizierung wirtschaftlich rechnet. GALLEHR+PARTNER\u00ae unterst\u00fctzt Sie vollumf\u00e4nglich im Rahmen der CBAM bei der Berichterstattung, beim Antrag zum zugelassenen CBAM-Anmelder, als auch bei finanziellen und strategischen Fragestellungen zur Absch\u00e4tzung und Absicherung Ihrer CBAM-Kosten. Des Weiteren bewerten wir die Sinnhaftigkeit einer Verifizierung Ihrer Lieferanten. Hersteller unterst\u00fctzen wir bei dem gesamten Prozess bis hin zu verifizierten Emissionsdaten.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\"><br \/>\n<\/span><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-88750\" src=\"https:\/\/gallehr.flei.dev\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Bild1.png\" alt=\"\" width=\"1348\" height=\"591\" srcset=\"https:\/\/gallehr.flei.dev\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Bild1.png 1348w, https:\/\/gallehr.flei.dev\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Bild1-300x132.png 300w, https:\/\/gallehr.flei.dev\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Bild1-1024x449.png 1024w, https:\/\/gallehr.flei.dev\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Bild1-768x337.png 768w, https:\/\/gallehr.flei.dev\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/Bild1-350x153.png 350w\" sizes=\"(max-width: 1348px) 100vw, 1348px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\"><strong>Bei weiteren <span style=\"color: #b11116;\">Fragen<\/span> stehen wir <span style=\"color: #b11116;\">Ihnen<\/span> gerne direkt zur Verf\u00fcgung. <\/strong><a href=\"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/kontakt\/\"><strong>Sprechen Sie uns gerne an.<\/strong><\/a><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\">GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> ist seit 2007 der erfahrene Lotse f\u00fcr die Wirt\u00adschaft auf dem Weg zur CO\u2082-Neu\u00adtra\u00adlit\u00e4t. Zu dem Kunden\u00adstamm von GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> geh\u00f6rt eine Viel\u00adzahl na\u00adtio\u00adnal und inter\u00adna\u00adtio\u00adnal re\u00adnommier\u00adter Unter\u00adnehmen. Diese ber\u00e4t und unter\u00adst\u00fctzt GALLEHR+PARTNER<sup>\u00ae<\/sup> teil\u00adweise bis zur voll\u00adst\u00e4ndigen eigen\u00adver\u00adant\u00adwort\u00adlichen \u00dcber\u00adnahme re\u00adle\u00advan\u00adter Prozesse.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>CBAM ab 2026: \u00dcberblick \u00fcber neue Regularien der definitiven Phase und Versch\u00e4rfung der CBAM-Kosten In K\u00fcrze:\u00a0 Mit Beginn der definitiven [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[837,180,178],"tags":[593,735,911,912],"class_list":["post-88748","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-emissionshandel","category-news","category-archiv","tag-eu-emissionshandel","tag-cbam","tag-eu-kom","tag-definitiven-phase"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/88748","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=88748"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/88748\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=88748"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=88748"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gallehr.flei.dev\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=88748"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}