Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
In Kürze:
Am 05.03.2025 hat das BMWK die nationale Anpassung an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG veröffentlicht. Die Anpassung des TEHGs setzt die geänderte EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht um. Der Emissionshandel wird auf zusätzliche Sektoren ausgedehnt. Hierdurch sollen die Klimaziele der EU erreicht und der Emissionshandel als zentrales Instrument der Klimaschutzpolitik gestärkt werden.
Dies hat sowohl Auswirkungen auf den bereits etablierten EU-ETS 1 als auch den neu dazukommenden Europäischen Emissionshandel 2 (EU-ETS 2). Für betroffene Unternehmen ergeben sich einige Änderungen, die wir nachfolgend vorstellen.
Übersicht:
- Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems (ETS-1) auf den Seeverkehr und die Abfallverbrennung
- Einführung und Änderung von Schwellenwerten
- Einführung des europäischen Brennstoffemissionshandels (ETS-2) für die Sektoren Gebäude, Wärme und Verkehr
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei jeglichen (strategischen) Fragestellungen rund um den nationalen und europäischen Emissionshandel und übernimmt bei Bedarf die vollständige Berichterstellung und Behördenkommunikation, soweit zulässig.
Wesentliche Änderungen im Bezug auf den europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1)
Das geänderte TEHG bringt einige neue Regeln für Anlagenbetreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen mit sich. Die relevantesten Änderung finden Sie in den folgenden Abschnitten.
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Wesentliche Änderungen im Bezug auf den europäischen Emissionshandel 2 (EU-ETS 2)
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Hinweis:
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei Bedarf vollumfänglich bei allen Belangen rund um den europäischen Emissionshandel
Unsere Unterstützung im Einzelnen:
- Strategische Beratung und Optimierung
- Prognose von kostenloser Zuteilung und Bestimmung des Kaufbedarfs an Emissionszertifikaten inkl. Unterstützung bei der Planung einer Kaufstrategie
- Übernahme jeglicher Pflichten im Rahmen des Compliance-Zykluses: 1° bis 360° Unterstützung
- Erstellung von Zuteilungsanträgen, Überwachungsplänen, Methodenplänen, Emissionsberichten, Zuteilungsdatenberichten, Verbesserungsbericht und Beantragung von Beihilfen zur Vermeidung von Carbon-Leakage (BEHG)
- Vermeidung von Doppelbelastungen und Wechsel zwischen TEHG/BEHG
- BEHG Betroffenheits-Checks, Management, Optimierung und Prozessimplementierung
- Weitere Dienst- und Hilfeleistungen
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
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