Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM

Europäischer CO₂-Grenzausgleichsmechanismus für Hersteller und Importeure

Als Teil des Fit-for-55-Programms der Europäischen Union schließt der etablierte Carbon Boarder Adjustment Mechanism, kurz CBAM, nahtlos an das zentrale europäische Klimaschutzinstrument, den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS), an. CBAM soll neben dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) das Risiko von „Carbon Leakage“ mindern und den EU-ETS in seiner Funktionsweise hierzu unterstützen. Carbon Leakage beschreibt den Effekt, wenn in der EU ansässige Unternehmen ihre CO₂-intensiven Produktionsprozesse in Drittländer außerhalb der EU verlagern. Mit dem Ziel, die Verlagerung von CO₂-Emissionen zu minimieren und die vollen Emissionen der in der EU verwendeten Produkte gerecht zu berücksichtigen, verpflichtet CBAM die betroffenen Sektoren: Zement, Elektrizität, Düngemittel, Eisen, Stahl und Aluminium Informationen über die Importmengen und Herstelleremissionen offenzulegen. Ab dem Jahr 2026 werden aufbauend auf den abzugebenden Emissionsberichten schrittweise CO₂-Kosten erhoben, welche sich an den jeweiligen CO₂-Zertifikatskosten des EU-ETS orientieren.

Betroffene CN-CodesCBAM-PräsentationUnverbindliches Angebot

Weiterführende Informationen für Hersteller und Importeure

Seit dessen Startzeitpunkt im Oktober 2023 verpflichtet der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus Importeure quartalsweise Informationen über CBAM-pflichtige Produkte offenzulegen. Hintergründig befinden sich berichtspflichtige Unternehmen innerhalb eines Übergangzeitraumes von Oktober 2023 bis Dezember 2025, wobei vereinfachte Berichtspflichten und keine finanziellen Verpflichtungen bestehen. Für eine einheitliche CBAM-Berichterstattung wurde seitens der EU-KOM das CBAM-Übergangsregister bereitgestellt, in welches Berichtspflichtige die entsprechenden Angaben zu Warenmenge, direkten und indirekten Emissionen sowie zu bereits entrichteten CO₂-Kosten anzugeben haben. Als zuständige Behörde innerhalb Deutschlands wurde die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt benannt.

Zur Übersicht der relevantesten Informationen finden Sie folgend unsere CBAM-Präsentation für alle Importeure, Lieferanten und Hersteller:

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Hier finden Sie weitere Informationen über:

Questions and Answers:

Allgemeine Informationen

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Questions and Answers:

Allgemeine Hintergründe

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Spezifische Informationen für Hersteller und Lieferanten

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Einzuhaltende CBAM-Fristen bis 2026

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