Grünstrom – Ökologische Gegenleistungen bei Strompreiskompensation (SPK) und Besonderer Ausgleichsregelung (EnFG)


In Kürze:

Seit dem Abrechnungsjahr 2023 können Unternehmen die sogenannten ökologischen Gegenleistungen oder/und grüne Konditionalität mit Grünstrom erfüllen. Dies kann entweder durch den Kauf von speziellen Grünstrom-Herkunftsnachweisen (HKNs) oder durch Eigenproduktion und Nutzung von Grünstrom erfolgen. An die Herkunftsnachweise werden bestimmte Voraussetzungen gestellt, wie z.B. dass dieser keine OPEX-Förderung erhalten darf. Die Möglichkeit gilt für die Beihilferegime der Strompreiskompensation (SPK) und der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR).

Übersicht:

  • Allgemeine Voraussetzung (regimeübergreifend) an den Grünstrom
  • Spezifische Anforderung im Rahmen der Strompreiskompensation
  • Spezifische Anforderung im Rahmen der Besonderen Ausgleichregelung nach dem Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor (EnFG)

GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei jeglichen (strategischen) Fragestellungen rund um Ökologische Gegenleistungen, Carbon-Leakage- und Strompreiskompensation, besonderen Ausgleichregelung und übernimmt bei Bedarf die Antragstellung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie antragsberechtigt sind oder Unterstützung bei der Nachweiserstellung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.


Allgemeine Informationen über die Nutzung von Grünstrom

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Spezifische Anforderung im Rahmen der Strompreiskompensation

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Spezifische Anforderung im Rahmen der Besonderen Ausgleichregelung nach EnFG

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Weitere Informationen zu ökologischen Gegenleistungen

Für einen Überblick zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen sowie zu den Anforderungen an die Managementprozesse hat GALLEHR+PARTNER® die sogenannte “Übersichtsmatrix – Ökologische Gegenleistungen und Verpflichtungen” entwickelt. Die Anforderungen im Einzelnen befinden sich in der Entwicklung und sind stets im Wandel. Wir werden die Matrix daher in unregelmäßigen Abständen weiterhin aktualisieren und Ihnen zur Verfügung stellen.

Ökologische Gegenleistungen und Verpflichtungen


Hinweis:

GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei Bedarf vollumfänglich bei allen Belangen rund um die Beihilfebeantragung und Erfüllung von ökologischen Gegenleistungen

Unsere Unterstützung im Einzelnen:

  • Strategische Beratung und Optimierung von Beihilfeanträgen und der Möglichkeiten der Erfüllung von ökologischen Gegenleistungen
  • Prüfung der eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der ökologischen Gegenleistungen
  • Erstellung von Antragsunterlagen und Begleitung des Prüfungsprozesses
  • Beihilfe-Check: Sind Sie antragsberechtigt und lohnt sich eine Antragsstellung?
  • Weitere Dienst- und Hilfeleistungen

 


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.


GALLEHR+PARTNER® nutzt KI-Tools, u.a. zur Unterstützung bei der Erstellung von Beiträgen. Die Korrektheit der Inhalte und Informationen ist durch die Fachkompetenz unserer Mitarbeitenden sichergestellt.

Bei Fragen zu Inhalten können Sie sich gerne an kontakt@gallehr.de wenden.

 

 

 

 

 

 

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