Die Nutzung von Nabisy im Rahmen der Emissions­handels­systeme

 

In Kürze:

Stationäre Anlagen, die im Rahmen des EU-ETS 1 emissionshandelspflichtig sind, müssen jährlich entsprechend ihrer CO2-Emissionen Emissionsberechtigungen nachweisen. Selbiges gilt für Unternehmen, die im Nationalen Emissionshandel (nEHS) reguliert werden und zukünftig auch für den EU-ETS 2. Die Anzahl der zu erwerbenden Emissionsberechtigungen kann reduziert werden, wenn ein Unternehmen nachhaltige Biomasse einsetzt. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und meistens die amtliche Datenbank Nabisy genutzt werden. Der Artikel erklärt die Voraussetzungen und erläutert die wichtigsten Schritte.


Hintergrund­informationen

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) hat das Ziel, den Anteil an erneuerbarer Energie innerhalb der Europäischen Union (EU) bis 2030 auf mindestens 32 % des Bruttoenergieverbrauchs zu steigern. Dieses Ziel betrifft die Bereiche Strom, Wärme bzw. Kälte und Transport. Um dies zu erreichen, sollen Wirtschaftsteilnehmer motiviert werden, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems 1 (EU-ETS 1) und im Nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) können daher berichtspflichtige Unternehmen die Anzahl ihrer abzugebenden Emissionshandelszertifikate reduzieren, indem sie Biomasse einsetzen. Im nEHS und zukünftig auch im EU-ETS 2 sind Inverkehrbringer teilweise aufgrund von obligatorischen Beimischungsquoten sogar verpflichtet nachhaltige Biomasse einzusetzen. Damit diese Brennstoffe mit Emissionsfaktor „Null“ anerkannt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören entsprechende Nachhaltigkeitsnachweise für die in einem Jahr verwendete oder gelieferte Biomasse inklusive eines gültigen Zertifikats. Die Nachweise müssen in der Datenbank „Nachhaltige-Biomasse-System“ (Nabisy) gemeldet werden.

Nabisy und der Einsatz von Biomasse im Rahmen des EU-ETS 1, nEHS und EU-ETS 2

Übersicht:

  • Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Emissionen aus Biomasse verrechnen zu können?
  • Biomasse als Prozessmaterial oder als Brennstoff: Welchen Unterschied macht das im ETS 1 ?
  • Was sind Nachhaltigkeitsnachweise und welche Rolle spielen die RED II-Kriterien?
  • Wer muss sich zertifizieren lassen?
  • Welche Änderungen sind im Überwachungsplan (ÜWP) notwendig?
  • Welche Schritte müssen Anlagenbetreiber unternehmen?
  • Was lässt sich zusätzlich in 2024 anrechnen? Wie ändern sich die RED-Kriterien in 2025? 
  • nEHS und EU-ETS 2: Umgang mit Nachhaltigkeitsnachweisen bis 2026 
  • Harmonisierung mit EU-System: RED III-konforme Zertifizierung als Standard im EU-ETS 2 ab 2027 
  • EU-ETS 2: Zusammenfassung Handlungsempfehlung

Für Rest- und Abfallbrennstoffe gelten einige Vereinfachungen, auf die jedoch im Rahmen dieses Artikels nicht näher eingegangen werden soll. Auch wird der Abzug von nachhaltigen biogenen Emissionen aus Biomethan aus dem Erdgasnetz nicht thematisiert. Darüber werden wir in einem separaten Beitrag informieren.

GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei jeglichen (inkl. strategischen) Fragestellungen rund um den nationalen und europäischen Emissionshandel, führt mit Ihnen einen Betroffenheits-Check durch und übernimmt bei Bedarf die vollständige Berichterstellung und Behördenkommunikation, soweit zulässig.


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Hinweis:

GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei Bedarf vollumfänglich bei allen Belangen rund um den europäischen Emissionshandel

Unsere Unterstützung im Einzelnen:

  • Strategische Beratung und Optimierung
  • Prognose von kostenloser Zuteilung und Bestimmung des Kaufbedarfs an Emissionszertifikaten inkl. Unterstützung bei der Planung einer Kaufstrategie
  • Übernahme jeglicher Pflichten im Rahmen des Compliance-Zykluses: 1° bis 360° Unterstützung
  • Erstellung von Zuteilungsanträgen, Überwachungsplänen, Methodenplänen, Emissionsberichten, Zuteilungsdatenberichten, Verbesserungsbericht und Beantragung von Beihilfen zur Vermeidung von Carbon-Leakage (BEHG)
  • Vermeidung von Doppelbelastungen und Wechsel zwischen TEHG/BEHG
  • BEHG Betroffenheits-Checks, Management, Optimierung und Prozessimplementierung
  • Weitere Dienst- und Hilfeleistungen

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.


GALLEHR+PARTNER® nutzt KI-Tools, u.a. zur Unterstützung bei der Erstellung von Beiträgen. Die Korrektheit der Inhalte und Informationen ist durch die Fachkompetenz unserer Mitarbeitenden sichergestellt.

Bei Fragen zu Inhalten können Sie sich gerne an kontakt@gallehr.de wenden.

 

 

Die Nutzung von Nabisy im Rahmen der Emissionshandelssysteme

 

In Kürze:

Stationäre Anlagen, die im Rahmen des EU-ETS 1 emissionshandelspflichtig sind, müssen jährlich entsprechend ihrer CO2-Emissionen Emissionsberechtigungen nachweisen. Selbiges gilt für Unternehmen, die im Nationalen Emissionshandel (nEHS) reguliert werden und zukünftig auch für den EU-ETS 2. Die Anzahl der zu erwerbenden Emissionsberechtigungen kann reduziert werden, wenn ein Unternehmen nachhaltige Biomasse einsetzt. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und meistens die amtliche Datenbank Nabisy genutzt werden. Der Artikel erklärt die Voraussetzungen und erläutert die wichtigsten Schritte.


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Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) hat das Ziel, den Anteil an erneuerbarer Energie innerhalb der Europäischen Union (EU) bis 2030 auf mindestens 32 % des Bruttoenergieverbrauchs zu steigern. Dieses Ziel betrifft die Bereiche Strom, Wärme bzw. Kälte und Transport. Um dies zu erreichen, sollen Wirtschaftsteilnehmer motiviert werden, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems 1 (EU-ETS 1) und im Nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) können daher berichtspflichtige Unternehmen die Anzahl ihrer abzugebenden Emissionshandelszertifikate reduzieren, indem sie Biomasse einsetzen. Im nEHS und zukünftig auch im EU-ETS 2 sind Inverkehrbringer teilweise aufgrund von obligatorischen Beimischungsquoten sogar verpflichtet nachhaltige Biomasse einzusetzen. Damit diese Brennstoffe mit Emissionsfaktor „Null“ anerkannt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören entsprechende Nachhaltigkeitsnachweise für die in einem Jahr verwendete oder gelieferte Biomasse inklusive eines gültigen Zertifikats. Die Nachweise müssen in der Datenbank „Nachhaltige-Biomasse-System“ (Nabisy) gemeldet werden.

Nabisy und der Einsatz von Biomasse im Rahmen des EU-ETS 1, nEHS und EU-ETS 2

Übersicht:

  • Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Emissionen aus Biomasse verrechnen zu können?
  • Biomasse als Prozessmaterial oder als Brennstoff: Welchen Unterschied macht das im ETS 1 ?
  • Was sind Nachhaltigkeitsnachweise und welche Rolle spielen die RED II-Kriterien?
  • Wer muss sich zertifizieren lassen?
  • Welche Änderungen sind im Überwachungsplan (ÜWP) notwendig?
  • Welche Schritte müssen Anlagenbetreiber unternehmen?
  • Was lässt sich zusätzlich in 2024 anrechnen? Wie ändern sich die RED-Kriterien in 2025? 
  • nEHS und EU-ETS 2: Umgang mit Nachhaltigkeitsnachweisen bis 2026 
  • Harmonisierung mit EU-System: RED III-konforme Zertifizierung als Standard im EU-ETS 2 ab 2027 
  • EU-ETS 2: Zusammenfassung Handlungsempfehlung

Für Rest- und Abfallbrennstoffe gelten einige Vereinfachungen, auf die jedoch im Rahmen dieses Artikels nicht näher eingegangen werden soll. Auch wird der Abzug von nachhaltigen biogenen Emissionen aus Biomethan aus dem Erdgasnetz nicht thematisiert. Darüber werden wir in einem separaten Beitrag informieren.

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  • Strategische Beratung und Optimierung
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  • Übernahme jeglicher Pflichten im Rahmen des Compliance-Zykluses: 1° bis 360° Unterstützung
  • Erstellung von Zuteilungsanträgen, Überwachungsplänen, Methodenplänen, Emissionsberichten, Zuteilungsdatenberichten, Verbesserungsbericht und Beantragung von Beihilfen zur Vermeidung von Carbon-Leakage (BEHG)
  • Vermeidung von Doppelbelastungen und Wechsel zwischen TEHG/BEHG
  • BEHG Betroffenheits-Checks, Management, Optimierung und Prozessimplementierung
  • Weitere Dienst- und Hilfeleistungen

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